ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Der Clean Green GmbH Gültig ab 01.04.2019
- Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) von Clean Green GmbH gelten, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Gegenteiliges vereinbart wurde, ausschließlich und auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform. Die Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen von uns für den Auftraggeber erbrachten Leistungen, insbesondere für Sammeln, Behandeln von Abfällen sowie Zurverfügungstellung und Transport von Behältern und Abgabe von Abfällen, Transport und Übersiedlungsleistungen sowie Reinigungsleistungen.
1.2. Bei Transport und Umzugsleistungen arbeiten wir ausschließlich aufgrund der „Allgemeinen Spediteurbedingungen (AÖSp)“ neueste Fassung. Umzugsgut wird gemäß den „Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport“ befördert.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen, wobei
mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden gelten nur nach unserer schriftlichen Anerkennung und Bestätigung; dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.
1.4. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB ́s unwirksam sein, oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser AGB ́s im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall ist der jeweilige Vertragspartner verpflichtet, im schriftlichen Einvernehmen mit Clean Green GmbH die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
1.5. Die gegenständlichen Bedingungen gelten auch für Verbrauchergeschäfte im Sinne des § 1 KSchG.
- Angebot und Annahme:
2.1. Unsere Angebote sind zur Gänze freibleibend.
2.2. Aufträge sind für uns verbindlich, sobald sie von uns schriftlich bestätigt sind. Änderungen in der Auftragsbestätigung hat der Auftraggeber binnen zwei Werktagen schriftlich (eingeschriebener Brief) zu widersprechen.
2.3. Durch Unterschrift auf den Liefer- und Begleitscheinen bestätigt der Auftraggeber den
ordnungsgemäß erteilten Auftrag sowie die Beauftragung des Transport. 2.4. Im Falle der Auftragserteilung hat der Auftraggeber Clean Green GmbH alle ihm bekannten Gefährdungen (elektrische, chemische, mechanische etc.) in seiner Sphäre mitzuteilen, welche Clean Green GmbH im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Auftrag betreffen könnten.
- Behältnisse und andere Betriebsmittel:
3.1. Die von Clean Green bereitgestellten Behältnisse (Sammelbehältnisse, Aufsatzrahmen, Gitterboxen, Aktenvernichtungsbehältnisse) und anderen Betriebsmittel bleiben in deren Eigentum. Seitens Clean Green wird für die Reinheit und Dichtheit der Behältnisse keine Haftung übernommen. Für Schäden durch unsachgemäße Verwendung der bereitgestellten Behältnisse, sowie für die Kosten der Reparatur oder Neuanschaffung derselben haftet der Verwender.
3.2. Erfolgt die Bereitstellung der Abfälle in Behältern des Vertragspartners, oder eines Dritten,
so müssen diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechend ausgeführt sein.
3.3. Die Aufstellung von Mulden und anderen Behältern ist vom Auftraggeber bekanntzugeben. Dieser muss eine problemlose Aufstellung und Abholung von Mulden und Entleerung von Behältern ermöglichen.
- Übernahme der Abfälle:
4.1. Clean Green GmbH übernimmt nur Abfälle, gefährliche Abfälle, Altstoffe udgl., die keine strahlenden oder explosiven Stoffe enthalten. Übernommene Altöle dürfen keine giftigen, ätzenden und/oder korrosiv wirkenden Stoffe enthalten. Der Übergeber ist für die richtige Klassifikation des Abfalls verantwortlich und haftet für alle Schäden, die Clean Green GmbH oder Dritten durch falsche und/ oder unzureichende Bezeichnung oder Klassifikation/ Zuordnung der Abfälle, gefährlichen Abfälle, Altöle oder Altstoffe entstehen.
4.2. Im Falle der Anlieferung unrichtig bezeichneter Abfälle hat der Übergeber die Kosten der
Sortierung, Zwischenlagerung, Manipulation und der Ersatzvornahme zu tragen.
4.3. Die Anlieferung, betriebsnotwendige Wartezeiten, das Abladen bzw. die Abgabe des Abfalls gehen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Den Anordnungen unseres Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verweigerung der Annahme hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen uns.
- Zahlung:
5.1. Die Rechnungslegung erfolgt unmittelbar nach Erbringung der Leistung, aufgrund der Wiegescheine, Stundenaufzeichnungen und anderer, von Clean Green GmbH geführten Aufzeichnungen.
5.2. Der Vertragspartner erteilt die widerrufbare Zustimmung zur Zusendung der Rechnung in den elektronischen Formaten doc. pdf oder .xml per Mail, als E-Mail Anhang an die vom Vertragspartner bekannt gegebenen Kommunikationsdaten (E-Mailadresse, Telefonnummer). Der Vertragspartner hat als Rechnungsempfänger dafür zu sorgen, dass elektronische Rechnungen ordnungsgemäß zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme und Firewalls entsprechend adaptiert sind.
5.3. Die Rechnungen sind mit Rechnungsdatum binnen 14 Tagen netto in EURO zu leisten.
5.4. Ein Skonto muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Er entfällt, wenn nicht
spätestens am letzten Tag der Skontofrist der Banküberweisungsauftrag erteilt wurde.
5.5. Bei Zahlungsverzug ist Clean Green GmbH berechtigt 9,2% Verzugszinsen p.a. anteilig ab
Fälligkeit zu verrechnen.
5.6. Bei, begründeten Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers oder bei Zahlungsverzug – auch aus einem anderen Geschäft – ist Clean Green berechtigt, ausständige Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen, eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen und ausstehende Beträge unverzüglich fällig zu stellen.
- Stornobedingungen allgemein
6.1. Stornierungen können nur schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Unterbleibt die vereinbarte Leistung aus Gründen, die nicht von Seitens Clean Green GmbH liegen, so werden vom vereinbarten oder tarifmäßig für die bestellten Leistungen sich ergebenden Entgelte verrechnet:
- Bei Abbestellung bis 7 Tage vor Leistungsbeginn 60%
- Bei weniger als 7 Tagen vor Leistungsbeginn 100%
- Eigentumsverhältnisse:
7.1. Pläne, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
7.2. Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der
Geschäftsbeziehung zugegangen Wissens Dritten gegenüber.
7.3. Die übernommenen Abfälle gehen mit Einbringen in die bereitgestellten Behälter ersatzlos in das Eigentum von Clean Green GmbH über, sofern keine gesetzlichen und/oder vertraglichen Bestimmungen dagegensprechen.
7.4. Bei Einkauf oder Verkauf von Waren und Altstoffen geht das Eigentum mit Übergabe der Ware und Kaufpreisbegleichung über, sofern keine gesetzlichen und/oder vertraglichen Bestimmungen dagegen sprechen.
7.5. An Abfällen für die Clean Green GmbH keine Sammelerlaubnis hat (insbesondere strahlende
oder explosive Stoffe), erlangt Clean Green kein Eigentum.
- Preise
8.1. Ein nach Besichtigung und/ oder Probenahme durch Clean Green GmbH veranschlagter oder geschätzter Preis ist insofern verbindlich, als Menge und Qualität der Proben der tatsächlichen Quantität und Qualität des Materials entsprechen. Wenn sich während eines laufenden Auftrages die Mengen oder Qualitäten des Materials ändern, so ist eine Preisanpassung entsprechend der tatsächlichen Mehrkosten jederzeit möglich.
8.2. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können von Clean Green GmbH ohne weiteres zu
angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
8.3. Die Kosten für unsere Leistungen werden dem Auftraggeber nach unseren letztgültigen
erbrachten Leistungen und Preisen in Rechnung gestellt.
8.4. Clean Green GmbH ist berechtigt, die erbrachte Werkleistung mangels anderer Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall und dem daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Diese Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen. Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird.
8.5. Clean Green GmbH ist berechtigt, die vereinbarten Preise bei von ihr nicht beeinflussbaren Änderungen der ihrer Kalkulation zugrundeliegenden Kostengrundlagen, vor allem bei Änderung von Lohnkosten aufgrund Kollektivvertragsänderungen oder aufgrund innerbetrieblicher Vereinbarungen, sowie bei Änderung der Marktpreise bzw. Rohstoffpreise, mit der Leistungserbringung in Zusammenhang stehenden Kosten anzuheben.
- Normalarbeitszeit
9.1. Montag bis Freitag von 06:00 – 17:00 9.2. Überstundenzuschläge:
50% jedenfalls nach der 8. Arbeitsstunde Mo-Fr außerhalb der Normalarbeitszeit bis 21 Uhr, Samstag in der Zeit 06:00-21:00. 100% Mo-Sa in der Zeit 21:00- 06:00/ Sonntag/ Feiertag.
- Gewährleistung und Schadenersatz:
10.1. Der Auftraggeber haftet allein für die Folgen und Schäden, die in Folge ungeeigneter Behältnisse und/oder fehlender, unleserlicher oder unrichtiger Kennzeichnung sowie durch Einbringung falscher Abfälle entstanden sind bzw. entstehen werden.
10.2. Der Vertragspartner ist zur sofortigen Überprüfung der erbrachten Leistungen verpflichtet und hat Clean Green GmbH etwaige Mängel innerhalb von drei Tagen ab Leistungserbringung schriftlich unter genauer Spezifikation des Mangels mitzuteilen, andernfalls erlöschen sämtliche Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüchen des Vertragspartners.
10.3. Clean Green GmbH haftet nicht für Schäden, die infolge gebrauchsbedingter Abnützung, unrichtiger Benützung, oder außerhalb der normalen Betriebsbedingungen liegender Umstände entstehen.
10.4. Für allfällige Fristverzögerungen bei der Auftragsdurchführung oder verspätete Abholungen übernimmt Clean Green GmbH keinerlei Haftung. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, in diesem Zusammenhang keinerlei Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
10.5. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bestehen nur bei grobem verschulden unsererseits und sind der Höhe nach mit dem Rechnungsbetrag des jeweiligen Auftrages begrenzt. Wird ein höherer Haftungsvertrag begehrt, ist dies spätestens bei Auftragserteilung mitzuteilen und vom Auftraggeber die zusätzlichen Versicherungskosten zu tragen. Der Ersatz des entgangenen Gewinns ist in jedem Fall ausgeschlossen. Betriebsbedingte Warte- und Stehzeiten für Fahrzeuge des Auftraggebers werden von uns nicht ersetzt.
- Beseitigung, Verwertung:
11.1. Clean Green GmbH behält sich vor, übernommene Abfälle oder Teile davon, anstelle der
Beseitigung der Behandlung und/ oder Verwertung zuzuführen.
- Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand:
12.1. Auf alle Verträge zwischen Clean Green GmbH und ihren Kunden ist österreichisches
materielles und formelles Recht anzuwenden.
12.2. Für alle Streitigkeiten zwischen Clean Green GmbH und ihren Vertragspartnern wird die
Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart.
12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig sein. So bleibt die Gültigkeit
der übrigen davon unberührt.
- Einwilligung zu Werbung und Information, Datenschutz:
13.1. Der Vertragspartner erteilt die jederzeit widerrufbare Zustimmung, über Produkte und Dienstleistungen von Clean Green GmbH telefonisch oder durch Zusendung von E-Mails von Clean Green GmbH informiert zu werden.
13.2. Die vom Vertragspartner bekanntgegebenen persönlichen Daten (Name, Firma, Anschrift, UID Nummer, E-Mailadresse, Telefonnummer) werden für den Zweck der Vertragserfüllung EDV-unterstützt gespeichert und verarbeitet. Der Vertragspartner erteilt die jederzeit widerrufbare Zustimmung, dass seine persönlichen Daten zum Zwecke der Zusendung von Informationen über Produkte und Dienstleistungen von Clean Green GmbH per Post und E- Mail sowie zum Zweck der Zusendung elektronischer Rechnungen verwendet werden.